Stiftung Schalomdiakonat
Wenn Sie den Wunsch haben, langfristig und nachhaltig für eine friedlichere und gerechtere Welt tätig zu werden, dann ist eine Zustiftung zu unserer Stiftung Schalomdiakonat eine gute Möglichkeit.
Sie verwandeln einen Teil Ihres privaten Vermögens in gemeinnütziges Vermögen und können auf diese Weise „bleibende Spuren“ hinterlassen - sowohl zu Lebzeiten wie auch nach Ihrem Tod.
Und Sie oder Ihre Nachkommen profitieren dabei sogar von Vergünstigungen, mit denen der Staat Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen und damit das Engagement der Stifterinnen und Stifter belohnt:
Vorteile für Sie:
- Beiträge an eine gemeinnützige Stiftung sind von der Schenkungssteuer befreit.
- Erbschaften und Vermächtnisse an eine gemeinnützige Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit.
- Das Finanzamt erkennt Zustiftungen und Spenden an gemeinnützige Stiftungen als steuermindernde Sonder-ausgaben in Höhe von bis zu 20% Ihrer Einkünfte an. Der abziehbare Höchstbetrag für Zahlungen in das Vermögen von steuerbegünstigten Stiftungen beträgt 1 Million Euro und kann steuerlich auf 10 Jahre verteilt werden.
Vorteile für uns:
- Stiftungserträge stärken unsere Unabhängigkeit
- Stiftungserträge finanzieren unsere Arbeit dauerhaft und nachhaltig
- Stiftungserträge kommen unserer Arbeit ohne Steuerabzug zugute
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren zu einem der zentralen Begriffe in den politischen und ökumenischen Arbeitsfeldern Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfungsbewahrung geworden.
Nachhaltigkeit ist auch ein wichtiges Kennzeichen der Stiftung Schalomdiakonat.
Das Stiftungskapital wird erhalten und mit Ihrer Hilfe Schritt für Schritt erhöht. Seine Erträge ermöglichen eine dauerhafte und nachhaltige Unterstützung unserer Arbeit. Für diese Erträge muss der gewaltfrei handeln keine Körperschaftssteuer entrichten; sie kommen ungeschmälert unserer Kursarbeit und der Projektarbeit unserer Kooperationspartner*innen zugute.
Zudem macht uns eine gut ausgestattete Stiftung unabhängiger und bietet uns die Möglichkeit, größere Zuwendungen langfristig zu verwalten und nachhaltig einzusetzen.
Wie die Stiftung funktioniert
Jede Privatperson oder Personengruppe, jedes Unternehmen und jede juristische Person kann Zustifterin bzw. Zustifter werden. Zustifterin oder Zustifter wird, wer einen Betrag von mindestens 2.500 Euro als Stiftungskapital einbringt. Wenn Sie diese Summe nicht alleine aufbringen können oder wollen, so können Sie zusammen mit Freunden oder Familienangehörigen eine „Zustifter-Gemeinschaft“ bilden.
Der gestiftete Geldbetrag fließt in das Stiftungskapital der Stiftung Schalomdiakonat. Allerdings genügt hier nicht eine Überweisung wie bei einer Spende. Die Absicht der finanziellen Zuwendung muss in einem formlosen Schreiben an die Stiftung die schwelle in 28209 Bremen, Wachmannstr. 79, dokumentiert werden.
Die Stiftung die schwelle verwaltet die Stiftung Schalomdiakonat. Auf ihrer Website finden Sie weitere Informationen zu unseren Anlagekriterien und dem Stiftungsvermögen.
Für eine Zustiftung erhalten Sie, wie bei einer Spende, eine Zuwendungsbescheinigung.
Daneben gibt es eine weitere Möglichkeit, die Stiftung Schalomdiakonat zu unterstützen, indem Sie eine Zustiftung in Ihrem Testament verfügen. Dabei sind bestimmte erbrechtliche Bestimmungen zu beachten. Generell gilt jedoch, dass Erbschaften an gemeinnützige Vereine und Stiftungen von der Erbschaftssteuer befreit sind. Auch als Erbe können Sie das gesamte Erbe oder einen Teil davon der Stiftung Schalomdiakonat zuwenden. Innerhalb von zwei Jahren nach Überschreibung oder nach Annahme des Erbes ist es möglich, dafür erbschaftssteuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.